Energieverbrauch berechnen
Rechner für den Energieverbrauch bei einer bestimmten Leistung und Dauer. Viele Geräte haben eine einigermaßen konstante Leistung. Werden diese Geräte eine bestimmte Zeit lang genutzt, dann verbrauchen sie eine bestimmte Menge an Energie. Diese Menge an Energie kann hier berechnet werden. Die Leistung eines Gerätes kann man dem Datenblatt oder der Bedienungsanleitung entnehmen. Bitte geben Sie zwei Angaben von Leistung, Dauer und Energie ein, der dritte Wert wird berechnet.
Beispiel: ein Staubsauger mit einer Leistung von 700 Watt, der 20 Minuten lang benutzt wird, verbraucht Energie in Höhe von 0,233 Kilowattstunden (kWh). Was das kostet, kann man unter Energiekosten berechnen.
Andere Geräte laufen nur selten unter voller Leistung, sondern rufen ihre Leistung je nach Bedarf ab. Auch für Geräte mit schwankendem Energiebedarf kann diese Rechnung gemacht werden. Hierzu muss man aber deren durchschnittliche Leistung kennen oder herausfinden. Beispiele hierfür sind etwa ein Kühlschrank, der seine Kühlphasen aktiviert, sobald eine gewisse Temperatur überschritten wird und sich wieder unterhalb einer anderen Temperatur deaktiviert. Oder auch ein PC oder Laptop, wo die Leistung auch von dessen Auslastung abhängt. So haben beispielsweise aufwändige Spiele, welche die Grafikkarte stark beanspruchen, einen höheren Strombedarf als etwa Textverarbeitung. Bei solchen Geräten kann man entweder schauen, ob man Werte für deren durchschnittliche Leistung findet, oder eine solche mit einem Strommessgerät selber ermitteln, was dann natürlich wesentlich aufwändiger ist.
Die Kilowattstunde ist die am häufigsten verwendete Einheit, wenn es um die Abrechnung von Stromverbrauch geht. Der Preis je Kilowattstunde schwankt natürlich je Anbieter und mit der Zeit, bewegt sich aber im Bereich gewohnter niedriger Geldbeträge von Eurobruchteilen. Joule ist die offizielle SI-Einheit, diese ist zum Abrechnen aber viel zu niedrig, die Kilowattstunde ist deren 3,6 Millionen-faches.
Zuletzt aktualisiert am 12.02.2025. Autor: Jürgen Kummer